Die Schuldenbremse des Grundgesetzes als demokratietheoretisches Problem
DOI:
https://doi.org/10.18156/eug-2-2025-art-1Abstract
Die Schuldenbremse gehört neben dem Grundsatz der Menschenwürde zu den bekanntesten Bestimmungen des Grundgesetzes. Anders als die Menschenwürde ist sie aber nicht unbestrittener Konsens, sondern sorgt für stets anhaltende Diskussionen über ihre Einhaltung, Ausnahmen, Änderung oder Abschaffung.
Durch ihr Ziel, künftige Parlamente an ein Verschuldungsverbot zu binden, wirft die Schuldenbremse auch demokratietheoretische Fragen auf. Wen sie wovor schützt, ist aus ihrem Inhalt bei näherem Hinsehen unklar. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass sie vor allem Annahmen über Wirtschaft und Politik zementiert, die im Laufe der Zeit unweigerlich überholt werden. Eine Bindung künftiger Parlamente auf dieser Grundlage widerspricht dem auch gegen Verfassungsänderungen geschützten Demokatieprinzip.
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