Die Schuldenbremse des Grundgesetzes als demokratietheoretisches Problem

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.18156/eug-2-2025-art-1

Abstract

Die Schuldenbremse gehört neben dem Grundsatz der Menschenwürde zu den bekanntesten Bestimmungen des Grundgesetzes. Anders als die Menschenwürde ist sie aber nicht unbestrittener Konsens, sondern sorgt für stets anhaltende Diskussionen über ihre Einhaltung, Ausnahmen, Änderung oder Abschaffung.
Durch ihr Ziel, künftige Parlamente an ein Verschuldungsverbot zu binden, wirft die Schuldenbremse auch demokratietheoretische Fragen auf. Wen sie wovor schützt, ist aus ihrem Inhalt bei näherem Hinsehen unklar. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass sie vor allem Annahmen über Wirtschaft und Politik zementiert, die im Laufe der Zeit unweigerlich überholt werden. Eine Bindung künftiger Parlamente auf dieser Grundlage widerspricht dem auch gegen Verfassungsänderungen geschützten Demokatieprinzip.

Autor/innen-Biografie

Philipp Kriele-Orphal

Philipp Kriele-Orphal, Dr., geb. 1996, aufgewachsen in Frankreich (Île-de-France), Abitur in Karlsruhe; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Heidelberg mit Schwerpunkt Steuerrecht, Promotion im Finanzrecht, Staatsrecht und Europarecht in Heidelberg, Referendariat in Berlin. Seit 2025 Rechtsanwalt in der Kanzlei Redeker Sellner Dahs (Berlin) mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht. Neuere Veröffentlichungen: Marktlogik ist kein Rechtsgebot, Verfassungsblog v. 02.08.2022; Die Bereinigung um finanzielle Transaktionen in der Schuldenbremse – zur Bedeutung finanzpolitischer Konkretisierung zwischen Privatisierungsschranke und Investitionsklausel, in: Jahrbuch für Öffentliche Finanzen 2/2023; Die demokratische Revisibilität von Fiskalregeln (Diss.), Berlin 2025.

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Veröffentlicht

13.12.2025